Registrierkassenpflicht 2028: Wen sie trifft – und wie Sie entspannt umstellen
10. Juni 2026 · DiKAS Team · 5 Min. Lesezeit
Bisher gilt in Deutschland: Niemand muss eine elektronische Kasse haben. Wer will, darf mit der offenen Ladenkasse arbeiten – Geldkassette, Zettel, Zählprotokoll. Das soll sich ändern: Der Koalitionsvertrag 2025 kündigte eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz an. Ursprünglich war der 1. Januar 2027 im Gespräch; nach dem BMF-Referentenentwurf und einer Ankündigung von Finanzminister Klingbeil (16. Juli 2026) ist der geplante Start inzwischen der 1. Januar 2028 – weiterhin kein Gesetz.
Was konkret geplant ist
- Stichtag: geplant 1. Januar 2028 (Koalitionsvertrag nannte zunächst 2027; Klingbeil verschob den Termin am 16.07.2026 auf 2028).
- Betroffen: Betriebe mit mehr als 100.000 € Umsatz im Jahr – typischerweise also auch viele, die heute bewusst ohne Kasse arbeiten: Friseursalons, Bäckereien, Hofläden, Marktstände, Eisdielen, Kioske.
- Gefordert: ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das die steuerlichen Anforderungen erfüllt – TSE-Signatur, GoBD-konforme Aufzeichnung und DSFinV-K-Export für die Kassennachschau.
- Im Gegenzug soll die Bonpflicht gelockert werden.
Was noch offen ist
Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand Juni 2026). Die wichtigsten offenen Punkte:
- Gilt die 100.000-€-Grenze für den Barumsatz oder den Gesamtumsatz?
- Welche Übergangsfristen gibt es – etwa für Betriebe, die die Grenze erstmals überschreiten?
- Gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen oder Verkaufssituationen (z. B. Volksfeste, Vereinsfeste)?
Verlassen Sie sich also nicht auf Details – aber auf die Richtung: Die offene Ladenkasse ist ein Auslaufmodell. Wer über der Grenze liegt oder ihr nahekommt, sollte den Umstieg einplanen.
„Ich wollte nie eine Kasse” – verständlich. Aber:
Die meisten Betriebe, die heute ohne Kasse arbeiten, tun das aus einem guten Grund: Kassensysteme galten als teuer, sperrig und kompliziert. Ein Schubladen-Turm an der Wand, Schulungstermine, Wartungsvertrag – für einen Marktstand? Niemals.
Nur: Diese Kasse von früher gibt es so nicht mehr. Eine moderne Kasse ist eine Web-Anwendung im Browser – sie läuft auf dem Smartphone oder Tablet, das Sie ohnehin in der Tasche haben.
So sieht der Umstieg mit DiKAS aus
- Artikel anlegen – per KI. Preisliste oder Speisekarte fotografieren und hochladen: Die KI erkennt Artikel, Preise und Optionen und legt alles automatisch an. Aus dem gefürchteten „Wochenende Artikel eintippen” wird ein Kaffee lang Kontrolle lesen.
- Kassieren im Browser. Auf Handy, Tablet oder PC – 1 Client ist in jedem Tarif inklusive (Club: 2); ab dem Gastro-Tarif kommen weitere Clients für je 39 €/Monat dazu. Für die Kartenzahlung verbinden Sie Ihr eigenes EC-Terminal (ZVT) zu Ihren Bank-Konditionen.
- TSE von Anfang an dabei. Die Online-TSE aus der Cloud ist derzeit ohne Aufpreis in jedem Tarif enthalten – Einführungsaktion, nach deren Ende kostet sie 9 €/Monat je Kasse. Ganz ohne zusätzliche Hardware und KassenSichV-konform (Details im Artikel TSE-Pflicht & KassenSichV).
- Steuerfest abschließen. Tagesabschluss in zwei Minuten, DSFinV-K-Export für die Prüfung, DATEV-Export für die Steuerberatung – auf Wunsch verschlüsselt direkt per E-Mail.
Kostenpunkt: ab 29 € pro Monat (Basic-Tarif, zzgl. MwSt), monatlich kündbar, bei Selbstinstallation keine Einrichtungskosten.
Warum früher Umsteigen besser ist als Stichtags-Panik
Zum geplanten Stichtag (1. Januar 2028) wollen alle gleichzeitig: Beratung, Einrichtung, TSE-Bestellung, Steuerberater-Abstimmung. Wer früh in Ruhe umstellt, hat drei Vorteile:
- Eingewöhnung ohne Druck – Sie und Ihr Team lernen die Kasse im Normalbetrieb kennen.
- Sofortiger Nutzen – saubere Tagesabschlüsse, Berichte (was läuft eigentlich am besten?) und ein Steuerberater, der fertige Exporte statt Schuhkartons bekommt.
- Kein Risiko – monatlich kündbar heißt: Wenn es nicht passt, sind Sie nicht gebunden.
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Übersicht Kassenpflicht 2028: Die kleine Kasse – oder Sie probieren es direkt aus: Kostenlos testen.
Stand: Juni 2026, aktualisiert Juli 2026 (geplanter Start jetzt 1. Januar 2028). Das Gesetzgebungsverfahren läuft – dieser Artikel gibt den Planungsstand wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
* Die TSE-Hardware ist auf 5 Jahre Laufzeit zertifiziert; danach wird sie getauscht.
Überzeugen Sie sich selbst
Bestellen Sie DiKAS – freie Zahlungswahl, monatlich kündbar.
Weitere Artikel
Kartenzahlungspflicht ab 2027: Was die Eckpunkte vorsehen – und warum DiKAS schon heute passt
Das Bundesfinanzministerium will Handel, Gastronomie und Dienstleister ab 2027 zur Annahme digitaler Zahlungen verpflichten. Was in den Eckpunkten steht, was noch offen ist – und wie Sie mit DiKAS schon im Basic-Tarif Karte annehmen: per ZVT-Terminal, SumUp, Stripe, SoftPOS oder Softpay.
Recht & SicherheitE-Rechnung ab 2027: Wer handeln muss – und wer noch Zeit hat
Ab 2027 wird die E-Rechnung für viele Unternehmen beim Versand Pflicht. Welche Umsatzgrenze gilt, welche Ausnahmen es gibt und warum ein PDF allein nicht reicht.
Recht & SicherheitGeteilte Logins an der Kasse: warum jede Kraft ihr eigenes Konto braucht
Ein PIN, den alle kennen, spart im Alltag Sekunden – und kostet im Ernstfall die Nachvollziehbarkeit. Was DiKAS bei jedem Vorgang festhält, warum die Storno-Stufe nur mit eigenen Konten wirkt und wie das Anlegen und Abschalten von Zugängen nebenbei läuft.