Kartenzahlungspflicht ab 2027: Was die Eckpunkte vorsehen – und warum DiKAS schon heute passt
12. September 2026 · DiKAS Team · 6 Min. Lesezeit
„Nur Bares ist Wahres“ – dieses Schild an der Ladentür soll bald Geschichte sein. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat am 11. September 2026 Eckpunkte vorgelegt, nach denen Geschäfte, Restaurants und Dienstleister ab 2027 neben Bargeld auch mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten müssen – Karte, Handy oder Smartwatch. Wichtig vorweg: Das ist noch kein Gesetz. Ein Eckpunktepapier ist die Vorstufe zu einem Gesetzentwurf. Die Richtung ist aber klar, und sie steht schon im Koalitionsvertrag.
Was die Eckpunkte vorsehen
Wer betroffen sein soll
Die Pflicht soll überall dort gelten, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden: im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor. Nach den bisherigen Berichten soll sie unabhängig von Branche, Betriebsgröße und Umsatz greifen – anders als die geplante Registrierkassenpflicht, die erst ab 100.000 € Jahresumsatz gelten soll.
Ausgenommen sein sollen nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände. Weitere Härtefallregeln, etwa für Dorffeste oder Flohmärkte, prüft das Ministerium noch.
Was Sie anbieten müssen
- Mindestens ein digitales Bezahlverfahren zusätzlich zum Bargeld. Welches, entscheiden Sie selbst.
- Mindestens eines davon muss ein europäisches Verfahren sein. Was genau als „europäisch“ zählt, ist noch nicht definiert. Naheliegend ist die girocard. Das europäische Bezahlverfahren Wero soll ab Ende 2026 auch an der Ladenkasse ankommen.
- Keine Aufschläge und keine Mindestbeträge: Die digitale Zahlung darf nicht an einen Mindestumsatz oder an einen Zuschlag geknüpft werden. „Kartenzahlung erst ab 10 €“ wäre damit Vergangenheit.
- Bargeld bleibt: Die Barzahlung bleibt ausdrücklich erlaubt. Die Kundschaft soll frei wählen können.
Warum der Staat das will
Das Ministerium begründet die Pläne mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität: Digitale Zahlungen werden dokumentiert und sind damit nachvollziehbar. Die Kartenzahlungspflicht ist damit die kleine Schwester der geplanten Registrierkassenpflicht, deren Start der Minister inzwischen auf den 1. Januar 2028 verschoben hat. Die Kartenpflicht soll also vor der Kassenpflicht kommen.
Was noch offen ist
Die Eckpunkte lassen einiges offen, das erst der Gesetzentwurf klären wird:
- Das genaue Datum. „Ab 2027“ ist bislang alles, was feststeht. Der Entwurf soll noch 2026 ins Kabinett, danach folgen Bundestag und Bundesrat.
- Die Definition „europäisches Verfahren“. Welche Karten- und Bezahlsysteme darunter fallen, steht noch aus.
- Kontrollen und Bußgelder. Dazu sagen die Eckpunkte bislang nichts.
- Kosten für kleine Betriebe. Der Handelsverband HDE hält die Pflicht für unnötige Bürokratie und möchte Kartengebühren an die Kundschaft weitergeben dürfen. Der DEHOGA warnt vor zusätzlichen Kosten für die Betriebe.
Halten Sie sich also nicht an Details fest, die sich noch ändern können. Die Richtung ist aber eindeutig: Wer heute noch keine Karte annimmt, muss es bald tun.
Mit DiKAS sind Sie schon heute vorbereitet – ab dem Basic-Tarif
Die gute Nachricht für DiKAS-Kunden: Sie müssen nichts nachrüsten und nichts dazubuchen. Kartenzahlung ist in jedem Tarif enthalten, schon im Basic-Tarif ab 29 € im Monat. DiKAS verlangt keinen eigenen Aufschlag pro Zahlung und bindet Sie an keinen bestimmten Zahlungsanbieter. Sie wählen den Weg, der zu Ihrem Betrieb passt:
| Weg | Für wen | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| EC-Terminal über ZVT | Wer schon ein Terminal hat oder die besten Konditionen mit der eigenen Bank verhandeln will | Ein ZVT-fähiges Terminal (z. B. Ingenico, Verifone, CCV) im Netzwerk |
| SumUp | Kleine Betriebe, die ohne Bankvertrag schnell starten wollen | Ein SumUp-Konto und einen SumUp-Reader – oder Tap-to-Pay direkt auf dem Android-Gerät |
| Stripe | Wer Online-Shop und Laden über einen Anbieter abrechnen will | Ein Stripe-Konto und einen Stripe-Kartenleser – oder Stripe Tap to Pay auf dem Android-Gerät |
| Tap-to-Pay mit SoftPOS | Wer ganz ohne Zusatzgerät kassieren will | Ein Android-Tablet oder -Smartphone mit NFC und die DiKAS-App |
| Softpay | Ebenfalls Tap-to-Pay ohne Zusatzhardware – über die Softpay-App | Ein Android-Gerät mit NFC, die DiKAS-App und die Softpay-App |
Bei den Tap-to-Pay-Varianten wird Ihr Kassengerät selbst zum Kartenterminal: Der Gast hält Karte, Handy oder Smartwatch einfach an das Tablet, auf dem DiKAS läuft. Kein Kabel, keine Kopplung, kein zweites Gerät auf dem Tresen. Das ist gerade für Marktstände, Foodtrucks, Kioske und kleine Läden interessant, die bisher wegen der Terminalkosten auf Karte verzichtet haben.
Egal welcher Weg: Die Kartenzahlung läuft im selben Bezahlvorgang wie der Bon, landet sauber im Tagesabschluss und in den Exporten für den Steuerberater. Beim ZVT-Terminal fährt der EC-Kassenschnitt automatisch mit dem Tagesabschluss mit. Storno, Gutschrift und Trinkgeld am Terminal bucht DiKAS korrekt mit. Und weil DiKAS keine Mindestbeträge kennt, erfüllen Sie auch die geplante Regel „keine Kartenzahlung erst ab X Euro“ von Haus aus.
💡 Tipp zum „europäischen Verfahren“: Welche Kartenarten Sie annehmen – etwa girocard, Visa oder Mastercard –, legt Ihr Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister fest, nicht die Kasse. Wer die girocard sicher abdecken will, fährt heute mit einem klassischen ZVT-Terminal über die eigene Bank am sichersten. Prüfen Sie beim Anbieterwechsel, welche Verfahren enthalten sind.
Warum Sie nicht bis 2027 warten sollten
Wenn die Pflicht kommt, wollen alle gleichzeitig umstellen: Terminalbestellungen, Bankverträge, Einrichtung. Wer jetzt schon Karte annimmt, hat sofort etwas davon. Viele Gäste zahlen heute ohnehin lieber mit Karte oder Handy, und Kartenzahlungen landen ohne Zählfehler in der Kasse. Weniger Bargeld heißt außerdem weniger Wechselgeld, weniger Bankgänge und weniger Differenzen beim Kassensturz. Mehr dazu lesen Sie in Bargeld-Handling reduzieren und Kartengebühren beim Kassensystem.
So starten Sie mit DiKAS
DiKAS ist eine Kasse im Browser: auf Handy, Tablet oder PC, ohne Spezial-Hardware. Die Kartenzahlung richten Sie einmalig unter Einstellungen → Hardware → Zahlungsoptionen ein. Alle Kartenwege im Detail finden Sie auf der Seite Kartenzahlung & EC-Terminal, zur kommenden Kassenpflicht auf Kassenpflicht 2028. Oder probieren Sie es direkt aus: Kostenlos testen, monatlich kündbar.
Quellen
- ZDFheute (11.09.2026): „Finanzministerium: Neben Bargeld auch Kartenzahlung als Pflicht“ – zdfheute.de
- Deutsche Handwerks Zeitung (11.09.2026): „Jedes Geschäft muss bald auch Kartenzahlung anbieten“ – deutsche-handwerks-zeitung.de
- ad-hoc-news (11.09.2026): „Handel muss digitale Zahlung ab 2027 akzeptieren“ – ad-hoc-news.de
- Christopher Helm (11.09.2026): „Klingbeil plant die Kartenzahlungspflicht vor der Kassenpflicht“ – christopher-helm.com
- Banking.Vision (02.03.2026): „Wero 2025/2026 – Der europäische Payment-Motor nimmt Fahrt auf“ – banking.vision
Stand: 12. September 2026. Grundlage sind die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums vom 11. September 2026 – kein geltendes Gesetz. Zeitplan, Geltungsbereich, Ausnahmen und Sanktionen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Dieser Artikel gibt den Planungsstand wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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